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Die neuen Förderrichtlinien für Biomassekessel und Biomasse– und Geothermieheizwerke wurden am 20. Januar 2007 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft gesetzt. Die Förderung wird mit Investitionszuschüssen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und über das KfW-Programm „Erneuerbare Energien“ fortgeführt. |


