Fördermittel
       
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Die neuen Förderrichtlinien für Biomassekessel und Biomasse– und Geothermieheizwerke wurden am 20. Januar 2007 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft gesetzt. Die Förderung wird mit Investitionszuschüssen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und über das KfW-Programm „Erneuerbare Energien“ fortgeführt.

Weitere Informationen und Bewilligungsbehörde finden Sie beim:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA )
Postfach 5160
65726 Eschborn
http://www.bafa.de

Tel.: 06196 / 908625
Fax.: 06196 / 908800

Faxabruf:
0221 / 30312191 Richtlinien
0221 / 30312193 Antragsformular Biomasseanlagen